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Die Hundehaftpflichtversicherung

 

Welche empfiehlt der gewerbliche Hundebetreuer dem Hundehalter?

 

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung eigentlich Pflicht? Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Deutschlands man den Hund hält. Denn die Hundehaftpflicht ist Ländersache.

Bundesländer kochen ihr jeweils eigenes Süppchen

In Nordrhein-Westfalen ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den eigenen Hund nur für „gefährliche Hunde“ verpflichtend. Als gefährlich definiert ist der Hund gesetzlich entweder durch Einzelfalleinstufung oder durch konkrete Rassenennung im Landeshundegesetz NRW: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander.

Da ließe sich jetzt trefflich drüber streiten. Aber das wäre eine größere Baustelle. Fakt ist: Die Bundesländer waren nach einem tödlichen Vorfall im Juni 2000 in Hamburg seitens der Bevölkerung zum Handeln gedrängt. Landeshundegesetze wurden bundesweit erlassen.

Bei professioneller Fremdbetreuung: Vorlage Kopie Hundehaftpflicht

Gibt man als Hundehalter den Hund in die Hände eines gewerblichen Betreuers, so wird dieser sich (hoffentlich) versichern lassen, dass eine Hundehaftpflichtversicherung durch den Halter abgeschlossen wurde.

Hundebetreuer bietet Schutz, erhält aber keinen

Das Lästige an Versicherungen bleibt: Das berühmte Kleingedruckte. Haftungsfälle werden im Zweifel genau definiert, inkludiert oder ausgeschlossen.

Aus Sicht eines gewerblichen Hundebetreuers (Dogwalking, Dogsitting in Tages- oder Mehrtagesbetreuung) ist es eher bedauerlich, dass im Regelfall einer Hundehaftpflichtversicherung der Versicherer des Hundeshalters abwinkt, falls Schadensfälle während der gewerblichen Fremdbetreuung eintreten. Das gilt freilich  nicht grundsätzlich, sondern hängt von der Situationsgebung im Einzelfall ab.

Der Dogsitter hat eine Gewerbehaftpflichtversicherung. (Oder: Er sollte sie jedenfalls haben. Hundehalter mit Fremdbetreuungsbedarf sollten darauf achten). In der Regel hat ein gewerblicher Betreuer hundefachliche Kompetenz. Nicht nur das Tierschutzgesetz, sondern zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen sind im Umfeld zunehmender gesetzlicher Regulierungen zu beachten.

Wenn der Profi-Betreuer geschädigt wird

Zwar ergibt sich für den Dogsitter die Frage: Wie sichere ich mich eigentlich selbst ab, falls ein betreuter Hund Schaden an mir verursacht? Fixe und variable Kosten laufen weiter, auch dann, wenn kein Einkommen durch aktive Arbeit erzielt werden kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet, je nach Budget, einen gewissen Einkommensausgleich, wenn die Dienstleistertätigkeit durch Krankheit oder Unfall zum Erliegen kommt. Eine Unfallversicherung sichert ebenfalls ab.

So ist die Perspektive der Hundehalter

Für den eine Betreuung nachfragenden Hundehalter scheint es zunächst egal zu sein, ob und wie sich der gewerbliche Hundebetreuer absichert. Er nimmt gegen Bezahlung die Dienstleistung in Anspruch und wechselt zum Marktmitbewerber, falls der aktuelle Hundebetreuer ausfallen sollte. Der eigene Job läuft weiter. Und längst nicht jeder Arbeitgeber ist mit dem Hund am Arbeitsplatz einverstanden, längst nicht jeder Hund ist für das Mitführen zum Arbeitsplatz geeignet. Auch für den seit der Corona-Pandemie zunehmenden Fall der Homooffice-Arbeit erweisen sich viele Hunde als unausgelastet und anstrengend, die Arbeitskonzentration und den Workflow betreffend. Der Hund will tagsüber untergebracht, bespaßt, ausgelastet sein. Oder gar erzogen, falls der Halter selbst es versäumt hat!

Nun ist die Betreuung eines Hundes aber Vertrauenssache. In aller Regel möchte der Hundehalter dem gewohnten Hundebetreuer treu bleiben. Der Hund kennt dort die Tagesabläufe, er ist mit den anderen Tieren der Gruppe gewissenhaft sozialisiert worden, Rangordnungsfragen sind gruppenintern abgeklärt. Stressreduziertes Hundeleben. Insbesondere die kleinen Anbieter am Betreuungsmarkt legen Wert darauf, dass die Konstellation ihrer Hundegruppe stabil bleibt, die Sphären der Hundeindividuen untereinander geregelt sind. Die notwendigen Neuzugänge werden (hoffentlich) behutsam, nach und nach, in die Gruppe eingeführt, Interaktionen gecheckt.

Preisbildung unter Berücksichtigung der zwingenden Kosten

Ein Hundehalter hat daher im Regelfall Verständnis, wenn sich der Hundebetreuer absichert und seine Absicherung als Teil seiner Kostenkalkulation geltend macht. Kein Betreuer bleibt lange am Angebotsmarkt, wenn er diese Kalkulation unterlässt. Denn es bleibt eine Frage der Wahrscheinlichkeitsrechnung, ob und wann ein Schadensfall eintritt, aller Vorsicht, aller Fachkenntis im Umgang mit den Tieren zum Trotz.

Ein Hundebetreuer wird es aber in jedem Fall schätzen, wenn der Hundehalter eine qualitativ hochwertige Haftpflichtversicherung für seinen Hund vorlegen kann.

Wann ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund, auch aus Sicht des gewerblichen Betreuers, von hoher Qualität? Dann, wenn sie mögliche Schäden, die dem Betreuer durch den anvertrauten Hund widerfahren, auch abdeckt.

Perspektive der Versicherer: je mehr Hunde, desto mehr Risiko

Der Regelfall einer Hundehaftpflichtversicherung deckt zwar mögliche hundeverursachte Schäden während Privatbetreuung ab. Die meisten Versicherungen schließen aber Schadensregulierung aus, falls sich ein Schaden während gewerblicher Betreuung ergeben sollte.

Warum das so ist, bleibt schleierhaft. Denn die Unfallwahrscheinlichkeit ist während gewerblicher Betreuung trotz der höheren Hundezahl geringer. Ganz einfach, weil der gewerbliche Betreuer Fachkenntnis erwerben muss und nachweisen kann. Er kann den Hund des Halters in seinen Reaktionen besser deuten als der Halter selbst. Entsprechend vermag er, der Betreuer, darauf einzugehen.

Privatbetreuung: keine Ahnung, aber gut geschützt

In Rheinland-Pfalz kennt man keine „20-40-er-Regelung“, die in Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Landeshundegesetzes ist. Und in Nordrhein-Westfalen muss ein Kleinhundehalter keinerlei Sachkenntnis bzgl. des Verhaltens seines Hundes nachweisen – geschweige denn, dass ein privat rekrutierter Ersatzbetreuer diese Fachkenntnis nachweisen müsste. Der Hund geht mit dem Ausführer spazieren statt umgekehrt. Er fixiert ungeniert. Er reizt den Spielraum der Flexileine aus, bis diese zum Unfall führt.

Gewerbliche Betreuung: Zwang zur betriebswirtschaftlichen Bepreisung

Will ein gewerblicher Hundebetreuer also langfristig am Markt Bestand haben, ist er geradezu gezwungen, für mögliche Unfallereignisse vorzusorgen. Es fallen also neben der Betriebshaftpflicht regelmäßige Zahlungen für Krankentagegeld, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung an. Die Höhe dieser Versicherungszahlungen ergibt sich aus dem versichererseits angesetzten Unfallrisiko der Branche.

Die Versicherungskosten des Betreuers müssen in den Preis für den nachfragenden Kunden einkalkuliert werden. Sie sind betrieblich bedingt.

Vom funktionierenden Markt zum Oligopol

Akzeptiert der Kunde den weitgehend durch laufende Fix- und variable Betriebskosten bedingten Preis nicht, weil sich andere Marktanbieter nicht dem Risiko ihres Branchenumfelds bewusst sind und daher unterpreisig anbieten, verschwindet der betriebswirtschaftlich korrekt kalkulierende Anbieter vom Markt, wahlweise durch einsetzenden Kundenschwund oder durch eigene Abwanderung in rentablere Branchen / abhängige Beschäftigung im gleichen oder fremden Branchenumfeld: Mindestlöhner im Angestelltenbereich, sogar Bürgergeldempfänger sind reiche Menschen im Vergleich zu vielen Einzelselbstständigen. Das gilt definitiv auch für den Bereich beruflicher Hundebetreuung.

In der Folge steigen die Preise für gewerbliche Fremdbetreuung, da die verbleibenden Marktteilnehmer ihre Preise unter verringerten Wettbewerbsbedingungen festlegen.

Privatbetreuung als Lösung?

Klar gibt den Rentner von gegenüber, der sich breitschlagen lässt, den Hund im Bedarfsfall zu übernehmen. Und klar gibt es die junge Frau von nebenan, die sich, ohne Umsatzsteuer entrichten zu müssen, den Zwanziger für die Spaßkasse einsteckt. Der Rentner fällt mit dem Hund hin. Ebenfalls Ausfall. Der jungen Frau fällt rechtzeitig zum vereinbarten Termin ein, dass sie genau dann ein wichtiger erachtetes Date hat. Und künftig? Ja, dann zöge sie mit ihrem neuen Freund zusammen. Der hält eine Katze. Gewerbliche Betreuer von Hunden werden deshalb nachgefragt, weil sie zur Stelle sind, wenn sie es zuvor zusagten.

Was taugen Hundehaftpflichtversicherungen aus Betreuersicht?

Ich selbst war neugierig, wie es bei den Hundehaftpflichtversicherern tatsächlich aussieht und begann zu recherchieren. Welche Hundehaftpflichtversicherung für den Halter bietet auch Schutz für den gewerblichen Betreuer eines Hundes?

Hier die Ergebnisse! (Recherche Januar 2024):

 

R+V-Versicherungen: unklare Aussagen am Telefon. Mitarbeiterin verstand den offenbaren Regelfall der Versicherer ebenfalls nicht, wie sie freimütig gestand.

Haftpflichtkasse hk: keine Absicherung während gewerblicher Betreuung (Quelle: Webseite)

Gothaer: keine Absicherung während gewerblicher Betreuung (Quelle: Webseite)

ARAG: keine Absicherung während gewerblicher Betreuung

VHV: keine Antwort auf Anfrage bis dato. Webseiteninfos differenzieren nicht zwischen privater und gewerblicher Fremdbetreuung (Stand: 18.01.2024)

Europa: keine Absicherung während gewerblicher Betreuung (Info 12.01.2024)

Ergo: keine Absicherung während gewerblicher Betreuung (Info 17.01.2024, telefonisch über Vermittler)

Zurich: Gewerbliche Betreuung lt. Auskunft inkludiert, sofern Schriftversicherung dessen vorliegt. (Info, 17.01.2024, über Mitarbeiter Tel. und E-Mail)

 

Die Zurich-Versicherung als Geber einer Hundehaftpflichtversicherung bleibt somit, einschränkend, als einzige aus Sicht eines gewerblichen Betreuers akzeptable Versicherung.

Eine weitere Frage wäre diejenige nach Schutz des gewerblichen Betreuers bei einem Betreuungskonzept mit haus- bzw. haushaltsintegrierten Anteilen (Schutz von Mobiliar / Inventar). Diese Fragestellung ist hier nicht beleuchtet.

Abschließend kann ich mir eine kleine Bemerkung nicht verkneifen: Wenn immer mein eigener Hund von daherstürmenden Fremdhunden angegangen wurde und einen Biss erlitt, sagte ich dem sorglosen Halter: "Iss juut, Jung, kein Stress!" Ich lief nie zum Tierarzt und verursachte Kosten oder verständigte Versicherungen. Ich untersuchte Biss und Gegenbiss, ging mit desinfizierender Jodlösung rings unter die Haut an den Bissstellenöffnungen, verteilte die Desinfektion. Zur Heilung später Bepanthen oder kolloidales Silber. Lag der Fall einmal umgekehrt, vermochte ich mich des Eindrucks nicht zu erwehren, ich solle fortan Gesamtverantwortung für das Komplettleben eines wildfremden Menschen (Hundehalters) übernehmen. Das Leben sei schlimm und böse, weil mein Hund und ich in der Welt seien. Und das wohlgemerkt dann, wenn mein Hund gar nicht zugebissen, sondern nur zurechtgewiesen hatte. Ich könnte da nette Geschichten von übler Nachrede, Verleumdungen und Co. berichten... Ich lass es... Man braucht Kleinkariertheit nicht mit Kleinkariertheit zu begegnen. Altersgelassenheit schont den Magen und verzögert den Schlaganfall. Erfahrene Hundehalter kennen auch den Umstand der Stimmungsübertragung von Halter auf Hund.

Mit diesem Text selektiere ich Hundehaftpflichtversicherungen auf Tauglichkeit, primär meiner eigenen Interessenssphäre folgend. Ich hoffe, die Infos sind auch für Halter und andere Marktteilnehmer nützlich.

 

Rainer Liesenfeld, am 18.01.2024